Reit- und Fahrverein Sörup

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Herzlich Willkommen!

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Wir freuen uns sehr über neue Mitglieder in unserem Verein! Bitte fülle unser Anmeldeformular hier auf der Webseite aus.
Wir werden uns dann zeitnah bei Dir melden.

Bei Eintritt innerhalb des ersten Kalenderhalbjahres ist der volle Jahresbeitrag zu entrichten. Erfolgt der Eintritt im zweiten Kalenderhalbjahr ist der halbe Jahresbeitrag fällig.

Der Jahresbeitrag ist bis zum 15. Januar eines jeden Kalenderjahres fällig. Erfolgt der Eintritt im laufenden Kalenderjahr, so ist der entsprechende Betrag im Eintrittsmonat zu zahlen.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist bis zum 15. November eines Kalenderjahres möglich. Eine Beitragsrückerstattung erfolgt nicht.

Es wird darauf hingewiesen, dass alle Pferde, mit denen die Vereinsanlagen genutzt werden, haftpflichtversichert sein müssen!

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Sparte

Preise

Mitgliedbeiträge

Für die Mitglieschaft werden z.Zt. folgende Jahresbeiträge erhoben:

  • aktives Mitglied ab 18 Jahren  – 80,00 €
  • aktives Mitglied ab 13 Jahren – 36,00 €
  • aktives Mitglied bis 12 Jahren – 30,00 €
  • aktives Mitglied Fahrsport – 30,00 €
  • passives Mitglied – 30,00 €
  • Anlagennutzung (Pferd u. Jahr) – 48,00 €
  • Familienbeitrag – 116,00 €(Familienmitgliedschaft= 3 Personen, davon mindestens 1 Person unter 18 Jahre in einem Haushalt lebend)
Neuigkeiten?

Veränderungen im persönlichen Bereich

Nach dem Ändern Ihrer Anschrift, Bankverbindung, Telefon- oder Faxverbindung, Emailadresse usw. teilen Sie das bitte umgehend mit. Sie können das schriftlich im Brief, als Fax oder per Email einem der Ansprechpartner des Vereins melden. Bitte aber nicht nur telefonisch melden, da solches leicht in Vergessenheit geraten kann.

 

Sonstiges

Weitere Infos

  • Für die Voltigierer ist die Mitgliedschaft im Verein Pflicht
  • Familienmitgliedschaft gilt für 3 Personen, davon mindestens 1 Person unter 18 Jahren in einem Haushalt lebend
  • Bei Eintritt innerhalb des ersten Kalenderhalbjahres ist der voller Jahresbeitrag zu entrichten
  • Erfolg der Eintritt im zweiten Kalenderhalbjahr, ist der halbe Jahresbeitrag fällig
  • Der Jahresbeitrag ist bis zum 15. Januar eines Kalenderjahres fällig
  • Erfolgt der Eintritt im laufenden Kalenderjahr, so ist der entsprechende Betrag im Eintrittsmonat zu zahlen

Kündigung

Eine Kündigung der Mitgliedschaft ist in schriftlicher Form  bis zum 15. November eines Kalenderjahres möglich.
Eine Beitragsrückerstattung erfolgt nicht.